nachhaltige "ewige" Ertragswertermittlung
Annähernd schlagbare (hiebsreife) Bestände werden voll gekluppt und ausreichend viele Höhen gemessen. Der sodann nach der
Methode v. Laer/Spiecker ermittelte Holzvorrat ergibt sehr genaue Einschätzungen, was der Einschlag des Bestandes bei
derzeitigen Holzpreisen an monetärem Ertrag erbringen kann.
Waldbrandversicherungstabelle
Weite Verbreitung haben die pauschalierten Werttabellen für Versicherungszwecke der bayerischen Versicherungskammer gefunden. Es
sind Tabellen für Fichte (Tanne, Douglasie), Kiefer (Lärche). Buche (und sonstige Laubhölzer außer Eiche, Ulme und Esche), Eiche (Ulme,
Esche) vorhanden.
über Alter, Ertragsklasse und Baumart kann der Wert für Versicherungszwecke abgelesen werden. Dieser Wert kann einen Anhalt über den Bestandeswert
geben. In Hand von Laien kommt es aber oft zu schmerzhaften Falschinterpretationen.
Folgende Fehler treten häufiger auf (von Kundigen schon mal absichtlich wenn nötig):
- Falsche Aufnahme des Alters
- Falsches Anschätzen des Bestockungsgrades
- Falsche Bonitierung
- Falsches Anschätzen von Baumartenanteilen
- Keine Flächendifferenzierung unterschiedlicher Bestandesalter- und Bonitäten
- Nichtberücksichtigung des Bodenwertes
- Nichtberücksichtigung von Schädigung, Qualitätsmerkmalen
- Nichtberücksichtigung von anderen wertbestimmenden Faktoren (z.B Rechtsbelastungen)
- Nichtberücksichtigung von regionalen Holzmarkbesonderheiten
Die Waldbrandversicherungswerte können einen groben Anhaltswert für den Bestandeswert geben. Die Aufnahmen müssen jedoch von
einem Fachmann durchgeführt werden. Listen von Adressen anerkannter Forstsachverständiger können unter anderem bei den örtlichen
Forstämtern angefordert werden.
Beispiele für Waldbrandversicherungstabellen:
Fichte, Kiefer 1999 in DM/ha
Buche, Eiche 1999 in DM/ha
Aufgrund der Vorschriften der bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ist es den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten mit seinen Forstbeamten
nicht gestattet Waldbewertungsgutachten zu fertigen. Damit ist geregelt daß der Staat und damit die steuerzahlende Allgemeinheit Beamte nicht angestellt hat,
um für Privatpersonen oder Personengemeinschaften (Körperschaften) Gutachten zu fertigen. Im Rahmen der forstlichen Beratung kann auf freiberufliche Sachverständige oder deren Organisationen verwiesen werden. Aus
beamtenrechtlichen Gründen können aktive und pensionierte Forstbeamte auch privat keine Waldbewertungsgutachten fertigen.
Die Forstreform hat keine Änderungen der BayHO vorgenommen. Im Gegenteil wird die Einhaltung der Vorschriften durch die Forstbeamten noch stärker geprüft.
Bringen Sie Ihren Förster nicht in die Verlegenheit hier dienstpflichtwidrig handeln zu müssen, beachten Sie seinen Rat einen anerkannten
Forstsachverständigen zu kontaktieren.
Bedenken Sie, daß ein Forstbeamter, der für Privatpersonen eine Waldwertschätzung vorgenommen hat, nie hinter seinem ermittelten Wert stehen kann, da er bei Nachfragen, ein dienstliches Fehlverhalten zugeben müsste!
Vom Forstbüro F. Knittel kriegen Sie was Gscheits für wenig Geld.
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Leitfaden: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft auf Seite 37 ist die Abhandlung der Waldflächen
Teil D Geeignete Ausgleichsmaßnahmen auf Waldflächen