Waldbewertungsgutachten lohnen sich in jedem Fall

 

Eine Auswertungen von Kaufpreisstatistiken hat ergeben, daß bei Verkäufen von Waldflächen, die mit einem Waldwertgutachten vorbereitet wurden, rund 40 % höherer Verkaufspreise erzielt wurden. Die Verluste (Abweichung des Kaufpreises vom objektiv errechneten Verkehrswert), die bei unvorbereitet durchgeführten Verkäufen auftraten, waren teilweise extrem.

 

Als mir persönlich bekannte Beispiele seien aufgeführt:

  1. 0,5 ha Fichtenbestand 100 Jahre voll bestockt
    Verkaufspreis: 12000 DM (6135 Euro); objektiver Verkehrswert: rd. 35000 DM (~18000 Euro)
    Verlust: rd. 12000 Euro; Kosten eines Verkehrswertgutachtens für diese Grundstücksgröße: rd. 300 Euro
     
  2. 1,4 ha Fichtenbestand 80 Jahre mit einer Lücke 0,1 ha
    Verkaufspreis: 55000 DM (28121 Euro); objektiver Verkehrswert: rd. 80000 DM (40900 Euro)
    Verlust: rd. 25000 DM (12782 Euro); Kosten eines Verkehrswertgutachtens für diese Grundstücksgröße: rd. 600 Euro
     
  3. Forstbetrieb 74 ha, überwiegend Fichte, Vorrat an hiebsreifem Holz rd. 12000 fm
    Kaufangebot: 800 000 DM (409 000 Euro); objektiver Verkehrswert: rd. 3,0 Mio DM (1,53 Mio Euro)
    Der Verkauf zu diesem Preis kam nicht zustande, da der Waldbesitzer gerade noch rechtzeitig ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben hat.
     

Bei anderen Beispielen waren so erhebliche Differenzen zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert zu verzeichnen, daß nur noch ein grunderwerbsteuer - und notarkostensparender Anlaß ursächlich sein konnte.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen Ihren Waldbesitz zu verkaufen, gibt es keine bessere Investition als die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen anerkannten Forstsachverständigen. Der objektiv hergeleitete Waldwert ist eine solide Basis für Kaufpreisverhandlungen und schafft Sicherheit bei Verkäufer und Käufer.

Es wird dringend davon abgeraten sich auf nicht ausreichend qualifizierte oder fachfremde Schätzer zu verlassen. Eine Pi mal Daumen abgegebene Schätzung kann keine seriöse Waldbewertung durch einen vereidigten Forstsachverständigen ersetzen.

Häufigste Fehler bei Waldbewertungen durch nicht ausreichend qualifizierte "Schätzer" sind:

Besondere Vorsicht ist geboten wenn die Bewertung einem Makler angetragen wird, der den Wald auch gleich verkaufen soll! Seien Sie versichert, daß ein Käufer gefunden wird. Der Wald wird in diesem Fall immer den Wert haben, den bestimmte Käufer zu zahlen bereit sind. Jeder will ein möglichst gutes Geschäft machen, oder würden Sie nein sagen, wenn Ihnen ein neuer Mittelklassewagen für 9000 Euro angeboten wird?

 

Waldbrandversicherungstabelle

Weite Verbreitung haben die pauschalierten Werttabellen für Versicherungszwecke der bayerischen Versicherungskammer gefunden. Es sind Tabellen für Fichte (Tanne, Douglasie), Kiefer (Lärche). Buche (und sonstige Laubhölzer außer Eiche, Ulme und Esche), Eiche (Ulme, Esche) vorhanden.
Über Alter, Ertragsklasse und Baumart kann der Wert für Versicherungszwecke abgelesen werden. Dieser Wert kann einen Anhalt über den Bestandeswert geben. In Hand von Laien kommt es aber oft zu schmerzhaften Falschinterpretationen.

Folgende Fehler treten häufiger auf (von Kundigen schon mal absichtlich wenn nötig):

 

 

Die Waldbrandversicherungswerte können einen groben Anhaltswert für den Bestandeswert geben. Die Aufnahmen müssen jedoch von einem Fachmann durchgeführt werden. Listen von Adressen anerkannter Forstsachverständiger können unter anderem bei den örtlichen Forstämtern angefordert werden.

Beispiele für Waldbrandversicherungstabellen:

Fichte, Kiefer 1999

Buche, Eiche 1999

Aufgrund eines Beschlusses des bayerischen Landtages ist es den Forstämtern untersagt außerhalb des Staatswaldes Waldbewertungsgutachten zu erstatten. Damit kam der Wille des Steuerzahlers zum Ausdruck, daß es nicht Aufabe des Staates (der Allgemeinheit) ist, für Privatpersonen oder Personengemeinschaften (Körperschaften) Gutachten zu fertigen. Aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit können Forstbeamte auch privat keine Waldbewertungsgutachten fertigen, da die Auftragsaquisition zumeist mit der fachamtlichen Tätigkeit verknüpft ist. Die Forstreform hat hier keine Änderung vorgenommen. Im Gegenteil wird das Verhalten der Forstbeamten noch stärker geprüft.

Bringen Sie Ihren Förster nicht in die Verlegenheit hier dienstpflichtwidrig handeln zu müssen, beachten Sie seinen Rat einen anerkannten Forstsachverständigen zu kontaktieren.

Vom Forstbüro F. Knittel kriegen Sie was Gscheits für wenig Geld.

zurück (Leistungen)